Liquidation
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Mit Beschluss der Generalversammlung der Pangea Blockchain International SICAV vom 30. November 2022 wurde die Gesellschaft in Liquidation gesetzt und deren Auflösung sowie die ordentliche Beendigung des Teilfonds Pangea Blockchain Fund beschlossen.
Als Liquidatorin fungierte zunächst Frau Rechtsanwältin Mag. iur. Sabine Fröhlich, seit 25. Oktober 2023 hat
Dr. iur. Helene Rebholz, LL.M.
Paragraph 7 Rechtsanwälte
Landstrasse 60
9490 Vaduz
Liechtenstein
das Amt der Liquidatorin inne.
Informationen an die Investoren werden nach wie vor auf der Website des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes veröffentlicht. Mit den nachfolgenden FAQ sollen Investoren und weiteren interessierten Personen weitergehende Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt werden.
FAQ
Infolge von Unklarheiten in Bezug auf die Höhe der für das Jahr 2021 vom Pangea Blockchain Fund an dessen Portfolio Manager (und von diesem an den Investment Advisor) geschuldeten Performance Fee war weiters zu Lasten des Fonds eine Eventualverbindlichkeit in Höhe einer maximalen Performance Fee für das Jahr 2021 i.H.v. USD 29‘380‘321 (auf realisierten und unrealisierten Gewinnen und Erträgen des Jahres 2021) zu berücksichtigen, welcher Betrag aufgrund des Vorsichtsprinzips im Jahr 2021 vollständig abgegrenzt und zurückgestellt wurde.
Als Konsequenz befand sich der Fonds in einer kritischen Sondersituation. Die verfügbare Liquidität war nicht ausreichend, um die Rücknahmeanträge und die strittige maximale Performance Fee zu zahlen, zumal die Vermögenswerte des Fonds illiquiden Charakter haben.
Trotz intensiver Bemühungen und Verhandlungen konnte eine multilaterale Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien insbesondere in Bezug auf die strittige Performance Fee nicht erreicht werden. Zwischen dem Portfoliomanager des Fonds und dessen ehemaligen Investment Advisor wurden Gerichtsverfahren anhängig gemacht.
Auf Antrag des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft beschloss deren Generalversammlung daher am 30. November 2022 die ordentliche Auflösung des Pangea Blockchain International SICAV und des Teilfonds Pangea Blockchain Fund und setzte den Fonds in Liquidation. Als Liquidatorin wurde Mag. iur. Sabine Fröhlich bestellt und mit 2. Dezember 2022 ins Handelsregister Liechtenstein eingetragen. Mit 25. Oktober 2023 (Eintragung im Handelsregister am 10.11.2023) hat Frau Rechtsanwältin Dr. Helene Rebholz das Amt der Liquidatorin übernommen.
Auf die Publikationen vom 27. April 2022, 31. Mai 2022, 1. September 2022 und 5. Dezember 2022 auf der Website des Liechtensteinischen Anlagefondsverband
Im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 des Fonds wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips eine Rückstellung für Eventualverbindlichkeiten in Höhe der maximalen (strittigen) Performance Fee des Portfoliomanagers bzw. dessen Investment Advisor für das Jahr 2021 (kalkuliert auf Basis realisierter und unrealisierter Gewinne) in Höhe von USD 29‘380‘321 gebildet.
Da weder die Satzung des Fonds vom 15. September 2021 noch die letztgültige Fassung vom 27. April 2022, eindeutig formuliert sind, bisher keine aussergerichtliche Einigung erzielt werden konnte sowie kein entsprechendes Gerichtsurteil vorliegt, besteht eine wesentliche Unsicherheit und ein Ermessensspielraum hinsichtlich der Berechnungsmethode und über die Höhe und Zahlung der Performance Fee für das Jahr 2021. Solange die Höhe der zu entrichtenden Performance Fee für das Jahr 2021 nicht festgelegt ist, verbleibt die Rückstellung in voller Höhe bestehen.
Zwischenzeitlich haben sich der ehemalige Portfoliomanager des Fonds sowie dessen ehemaliger Investment Advisor in Bezug auf die strittige Performance Fee sowie weitere pendente Streitigkeiten geeinigt. Es ist somit davon auszugehen, dass die zwischen den Parteien behängenden Gerichtsverfahren in Kürze beendet werden.
Eine Einigung zwischen den beiden Parteien hat Auswirkungen auch für den Fonds:
Mit Eröffnung des Liquidationsverfahrens wurde der Anteilshandel des Fonds ausgesetzt. Es werden keine neuen Fondsanteile ausgegeben und bestehende Anteile können nicht zurückgegeben werden.
Anteile am Pangea Blockchain Fund können jedoch auch während der Liquidation an Dritte verkauft werden.
An die Stelle des früheren Zweckes des Fonds, der gemeinschaftlichen Kapitalanlage gemäss Art. 4 Abs. 1 AIFMG, ist der Zweck der Liquidation des Fonds getreten:
Die laufenden Geschäfte sind zu beendigen, die Verbindlichkeiten nach der insolvenzrechtlichen Rangordnung zu erfüllen, die Aktiven zu versilbern, noch ausstehende Mitgliederleistungen, soweit sie zur Deckung der Passiven erforderlich sind, einzuziehen und sodann ist der Liquidationserlös an die Anteilsinhaber auszuschütten (Art. 136 Abs. 1 PGR).
Infolge Zweckänderung hin zum Liquidationszweck sind mit der Liquidation diejenigen Verträge beendet, die ursprünglich zur Verfolgung des Zwecks der gemeinschaftlichen Kapitalanlage abgeschlossen wurden (Verwahrstellenvertrag, Vertrag mit dem ehemaligen Manager des ehemaligen AIF, Vertrag mit dem ehemaligen Portfoliomanager des ehemaligen AIF).
Im laufenden Betrieb des Fonds können Rücknahmeanträge stets nur unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins ausreichender Liquidität behandelt werden. Aufgrund hoher Rückstellungen, die der Fonds zu tätigen hatte, war eine ausreichende Liquidität zur Behandlung der Rücknahmeanträge nicht gegeben, sodass die Liquidation des Fonds einzuleiten war.
Rücknahmeanträge, die bereits vor der Liquidation platziert wurden, können in der Liquidation nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anteilsinhaber, die solche Rücknahmeanträge gestellt hatten, sind nun den übrigen Anteilsinhabern gleichgestellt und erhalten einen entsprechenden Anteil am Liquidationserlös.
Der Fonds ist alleiniger Eigentümer der Pangea Blockchain International, Ltd. ("PBI SPV"), Cayman Islands, welche Gesellschaft wiederum Anteile an mehreren Portfoliounternehmen hält.
Im Zuge der Liquidation sind die von der PBI SPV gehaltenen Vermögenswerte bestmöglich zu verwerten. Die Liquidatorin wird zu diesem Zweck Verkaufsberater beiziehen.
Die Dauer des Verkaufsprozesses hängt unter anderem von ökonomischen Rahmenbedingungen sowie von Markt- und Liquiditätsfaktoren ab und lässt sich im Voraus nur schwer vorhersagen. Unter Berücksichtigung des Investorenschutzes wird ein effizienter Veräusserungsprozess angestrebt, wobei Firesales vermieden werden sollen.
Im Zuge der Liquidation des Fonds sind die Aktiven des Fonds zu versilbern, dh die vom Fonds bzw. dessen Tochtergesellschaft, der Pangea Blockchain International, Ltd., Cayman Islands, getätigten Investments in div. Unternehmen sind zu verwerten (idR zu veräussern).
Die Dauer des Verkaufsprozesses hängt unter anderem von ökonomischen Rahmenbedingungen sowie von Markt- und Liquiditätsfaktoren ab und lässt sich im Voraus nur schwer vorhersagen. Unter Berücksichtigung des Investorenschutzes wird ein effizienter Veräusserungsprozess angestrebt, wobei Firesales vermieden werden sollen.
Im Fondsvermögen vorhandene Liquidität, die nicht unmittelbar zur Erfüllung laufender Verbindlichkeiten benötigt wird, kann nach Ermessen der Liquidatorin im Interesse der Anteilsinhaber auf dem Geldmarkt angelegt werden. Zuletzt erfolgten Anlagen in U.S. Treasury Bills (T-Bills) mit einer Laufzeit von 1 bis 3 Monaten.
Eventualverbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere die zu erwartenden Kosten des Liquidationsverfahrens, müssen jederzeit durch vorhandene Liquidität gedeckt sein. Solange dies nicht der Fall ist bzw. im Umfang der voraussichtlich benötigten Mittel, kann vorhandene Liquidität nicht ausgeschüttet werden.
In diesem Sinne überschüssige Liquidität, die bereits vorhanden ist bzw. im Zuge des Verkaufsprozesses erlöst wird, kann fortlaufend an die Anteilsinhaber ausgeschüttet werden.
Ausschüttung erfolgen dabei über die (frühere) Verwahrstelle bzw. Depotbank des Fonds an die dort registrierten Anteilsinhaber.
Grundsätzlich findet die Ausschüttung des Liquidationserlöses erst nach Verkauf der Vermögenswerte und Deckung aller anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern statt (siehe auch Art. 136 PGR).
Es ist geplant, diejenige Liquidität, die durch den künftigen Verkauf von Vermögenswerten des Fonds frei wird und die nicht zur Deckung von (Eventual-) Verbindlichkeiten sowie der mutmasslichen Kosten der Liquidation des Fonds benötigt wird, laufend an die Anteilsinhaber nach Massgabe ihrer Fondsanteile im Wege der (früheren) Verwahrstelle an die dort registrierten Anteilsinhaber auszuschütten.
Die Entscheidung über Zeitpunkt und Höhe einer Ausschüttung vor Abschluss der Liquidation liegt im alleinigen Ermessen der Liquidatorin. Ausschüttungen können jeweils nur dann erfolgen, wenn eine Gefährdung von Gläubigerinteressen durch eine vorzeitige Ausschüttung ausgeschlossen werden kann und sämtliche mutmasslich anfallenden Kosten gedeckt sind.
Es wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass der Verkaufsprozess bis Mitte 2025 abgeschlossen sein wird und die letzten Ausschüttungen an die Anteilsinhaber bis Ende 2025 erfolgen werden. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Es ist geplant, diejenige Liquidität, die durch den künftigen Verkauf von Vermögenswerten des Fonds frei wird und die nicht zur Deckung von (Eventual-) Verbindlichkeiten oder laufender Kosten des Liquidationsprozesses des Fonds benötigt wird, laufend an die Anteilsinhaber nach Massgabe ihrer Fondsanteile auszuschütten. Die Entscheidung über eine Ausschüttung vor Ende der Liquidation liegt im alleinigen Ermessen der Liquidatorin und kann nur dann erfolgen, wenn eine Gefährdung von Gläubigerinteressen durch eine vorzeitige Ausschüttung ausgeschlossen werden kann.
Nein.
Mit dem Eintritt des Fonds in das Stadium der Liquidation und der entsprechenden Eintragung im Handelsregister verfolgt der Fonds nicht mehr den Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage. Die Aufgaben der Liquidatorin werden durch den Liquidationszweck bestimmt, der sich auf die Beendigung der Geschäfte des Fonds und die Verwertung sowie Aufteilung des Vermögens richtet. Eine Neuveranlagung von Vermögenswerten des in Liquidation befindlichen Fonds findet in diesem Zusammenhang üblicherweise nicht statt.
Aufgrund des Rechtsstreits zwischen dem ehemaligen Portfoliomanager und seinem ehemaligen Investment Advisor hatte der Fonds eine Eventualverbindlichkeit in Höhe der (maximalen) streitigen Performance Fee zu berücksichtigen.
Der Fonds hat hinsichtlich seiner Eventualverbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden, durch die dadurch notwendigen Rückstellungen war eine Ausschüttung der Cash-Position bis zur Höhe der Eventualverbindlichkeiten bisher nicht möglich. Aufgrund dessen war die Cash-Position unter möglichst geringem Risiko zu veranlagen, wobei bei einer solchen Veranlagung der Fortgang der Liquidation weder gefährdet, noch behindert oder erheblich verzögert werden darf.
Die Cash Positionen wurden daher bislang im Hinblick auf ein gutes Liquidationsergebnis in ein- bis drei-monatigen Anlagezyklen in U.S. Treasury Bills (T-Bills) oder vergleichbaren Finanzinstrumenten angelegt.
Dem Fonds werden ab dem Zeitpunkt der Liquidation keine Managementgebühren belastet, allerdings fallen Kosten iZm der Liquidation an.
Aufgrund des behängenden Rechtsstreits zwischen dem ehemaligen Portfoliomanager des Fonds und seinem ehemaligen Anlageberater über die Performance Fee war es zweckmässig, einen unabhängigen Rechtsanwalt zum Liquidator des Fonds zu bestellen.
Mit Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 30. November 2022 bestellte der Fonds daher unter Kenntnisnahme der FMA die unabhängige Rechtsanwältin Mag. iur. Sabine Fröhlich zur Liquidatorin. Mit Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 25. Oktober 2023 bestellte der Fonds die unabhängige Rechtsanwältin Dr. iur. Helene Rebholz zur (neuen) Liquidatorin.
An dieser Stelle wird auf den publizierten, ungeprüften NAV per 31. März 2022 und auf die Website des Liechtensteinischen Anlagefondsverbands verwiesen.
Zur Bewertung der Investments des Fonds hat die (ehemalige) Liquidatorin einen Bewertungsspezialisten beigezogen. Aktuell ist die Erstellung von Jahresabschlüssen und geprüften Jahresberichten der Pangea Blockchain International, Ltd. (“PBI SPV”) für das Geschäftsjahr 2022 noch pendent. Sobald diese vorliegen, wird ein geprüfter Jahresbericht auch für die Gesellschaft bzw. den Pangea Blockchain Fund erstellt und veröffentlicht werden.
Aus aktueller Sicht kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass dies vor Q2 2024 der Fall sein wird.
Diese FAQs werden bei Bedarf aktualisiert. Weitere Anfragen beantwortet die Liquidatorin gerne unter rebholz@paragraph7.com.
Die Liquidatorin behält sich vor, bei der Einreichung von Fragen durch Anteilsinhaber oder deren Vertreter (z.B. Berater und Rechtsanwälte) einen entsprechenden Nachweis (Eigentumsnachweis oder Vertretungsvollmacht) zu verlangen und bei Nichterbringung keine weiterführenden Fragen zu beantworten.